Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2009 - L 11 AY 44/09 B ER |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
Verfahrensgang
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2009 - L 11 AY 44/09 B ER
- LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2009 - L 11 AY 44/09
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- BSG, 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R
Asylbewerberleistung - Analogleistung - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2009 - L 11 AY 44/09
Nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 17. Juni 2008 (Az: B 8/9b AY 1/07 R) sei bei der Beurteilung des rechtsmissbräuchlichen Verhaltens auf den gesamten Zeitraum des Aufenthalts in Deutschland abzustellen, selbst ein Verhalten vor der Einreise könne sich als rechtsmissbräuchlich erweisen.Auch die vom BSG vom 17. Juni 2008 - B 8/9b AY 1/07 R - geforderten Anforderungen an den Kausalzusammenhang sind aller Voraussicht nach vorliegend erfüllt.
Dies bedeutet, dass jedes von der Rechtsordnung missbilligte Verhalten, das - typisierend - der vom Gesetzgeber missbilligten Beeinflussung der Dauer des Aufenthaltes dienen kann, ausreichend ist, um die kausale Verbindung zu bejahen (vgl. BSG, Urteil vom 17. Juni 2008, - B 8/9b AY 1/07 R RdNr 43- veröffentlicht in juris), wenn es von solchem Gewicht ist, so dass bereits bei einem einmaligen Verstoß der Einbezug des Leistungsausschlusses der minderjährigen Kinder gerechtfertigt ist.
Zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag lagen die Gründe des Urteils des BSG vom 17. Juni 2008 a. a. O. noch nicht vor, so dass jedenfalls zum Zeitpunkt der PKH-Entscheidungsreife die Erfolgsaussicht noch eine gewisse Wahrscheinlichkeit für sich hatte.
- BSG, 08.02.2007 - B 9b AY 1/06 R
Asylbewerberleistung - Sozialhilfe nach längerer Aufenthaltsdauer - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2009 - L 11 AY 44/09
Dennoch war den Antragstellern für das erstinstanzliche Verfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung ihres Bevollmächtigten gemäß § 73a SGG iVm § 114 ff Zivilprozessordnung (ZPO) zu gewähren, da nach der Senatsrechtsprechung z. B. Urteil vom 18. Dezember 2007 (L 11 AY 31/07) und der seinerzeit maßgeblichen Rechtsprechung des BSG vom 08. Februar 2007 Az: B 9b AY 1/06 R es für die Frage des Rechtsmissbrauches maßgeblich auf die Möglichkeit und Zumutbarkeit der freiwilligen Ausreise ankam. - BSG, 17.06.2008 - B 8 AY 12/07 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Widerspruchsverfahren - Streitgegenstand - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2009 - L 11 AY 44/09
Ein einmaliges Fehlverhalten von solchem Gewicht, das einen Leistungsausschluss rechtfertigt, reicht hierfür aus (vgl. BSG, Urteil vom 17. Juni 2008 - B 8 AY 12/07 R -).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2007 - L 11 AY 31/07
Anspruch von Asylbewerbern auf Leistungen auf dem Sozialhilfeniveau; Zumutbarkeit …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2009 - L 11 AY 44/09
Dennoch war den Antragstellern für das erstinstanzliche Verfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung ihres Bevollmächtigten gemäß § 73a SGG iVm § 114 ff Zivilprozessordnung (ZPO) zu gewähren, da nach der Senatsrechtsprechung z. B. Urteil vom 18. Dezember 2007 (L 11 AY 31/07) und der seinerzeit maßgeblichen Rechtsprechung des BSG vom 08. Februar 2007 Az: B 9b AY 1/06 R es für die Frage des Rechtsmissbrauches maßgeblich auf die Möglichkeit und Zumutbarkeit der freiwilligen Ausreise ankam. - LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2007 - L 11 AY 15/07
Anspruch eines Asylbewerbers auf sog. Analogleistungen unter Vorbehalt einer …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2009 - L 11 AY 44/09
Wie auch das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in dem Beschluss vom 17. Oktober 2007 (L 11 AY 15/07 ER) ausgeführt habe, sei im Übrigen der Vorwurf eines Rechtsmissbrauchs zeitlich nämlich vor dem Hintergrund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nicht unbegrenzt aufrecht zu erhalten. - LSG Niedersachsen-Bremen, 21.01.2009 - L 11 AY 2/08
Anspruch auf Asylbewerberleistung, rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2009 - L 11 AY 44/09
Dabei kann hier die vom erkennenden Senat in dem Urteil vom 21. Januar 2009, L 11 AY 2/08, - veröffentlicht in juris - aufgeworfene Frage, ob ein Rechtsmissbrauch auch in einer unterlassenen freiwilligen Ausreisemöglichkeit vorliegen kann, offen gelassen werden.